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Wer auf dem südlichen Muttland, zwischen Putbus, der jüngsten Stadt der Insel, und Garz, der ältesten Stadt der Insel, unterwegs ist, kommt auch am Abzweig nach Krimvitz vorbei. Zum Ort selbst führt heute eine alte zerfahrene Plattenstraße, die unter den Lasten der Lastkraftwagen ächst, die ihr Transportgut aus dem benachbarten Tagebau holen. Der Ort selbst befindet sich im Niederungsrand zum sogenannten Beek. Krimvitz ist damit ein eher versteckten Ort, abseits der Touristenströme, dessen Name zahlreichen Wandlungen unterlag.

1314 erstmals als "Crimovitze" erwähnt, hieß der Ort noch bis vor wenigen Jahrzehnten "Crimvitz". Heute schreibt er sich allerdings "Krimvitz". Dies hat jedoch wenig mit den Krimlinden zu tun, die heute zwischen den beiden Inselstädten wohl eine der schönsten Alleen Rügens bilden. Zudem ist es so, dass der ursprüngliche Sinn des Namens im Laufe der Jahrhunderte einfach verloren gegangen ist.


Im 16. Jahrhundert wird der Ort als Besitz der Familie von Bohlen ausgewiesen. Die rügensche Adelsfamilie, deren Stammsitz Bohlendorf wir erst bei unserem letzten Streifzug über die Halbinsel Wittow besuchten, soll hier um 1705 das Rittergut Crimvitz nebst 4 Ritterhufen besessen haben - so jedenfalls berichtete es die Geschichte des Geschlechts von Bohlen. Dann, 1752, wurde es an die Familie von Platen, 1782 an die Familie von Wunsch und 1787 schließlich an das Haus Putbus veräußert.

Krimvitz ist seither mit der Familiengeschichte des Hauses Putbus verknüpft. Nach dem ersten Weltkrieg bewirtschaftete Malte Ludolph Franz Eugen von Veltheim (1889-1945), ab 1938 wird er mit Genehmigung des Reichsinnenministeriums den Namen seines Großvaters "von und zu Putbus" tragen dürfen, das Gut Krimvitz. Und 1927 kam hier auch sein Sohn Franz zur Welt. Beide sollten später Teil eines juristischen Tauziehens werden, dass seinen geschichtlichen Hintergrund in der Enteignung der Familie zu Putbus zum Ende des zweiten Weltkrieges hatte und zum Politikum nach dem politischen Umbruch 1989 werden sollte.


Rückblick: Malte Ludolph, der 1932 Mitglied der NSDAP geworden war, trat 1934 das Erbe von Putbus an. Trotz seiner guten Kontakte zu damals führenden Politikern geriet er sowohl in Putbus als auch darüber hinaus in Konflikt mit dem nationalsozialistischen System. Vergessen darf man dabei nicht, dass führende Offizieren des sich formierenden Widerstands gegen Adolf Hitler, wie Generaloberst Ludwig Beck, Generaloberst Friedrich Fromm oder Generaloberst Kurt von Hammerstein-Equord, zu seinem Freundeskreis gehörten. Die Konsequenzen der politischen Differenzen waren u.a. Schutzhaft, Parteiausschluss und nach dem vollzogenen Hitler-Attentat durch Claus Schenk Graf von Stauffenberg, bei dessen Erfolg der erwähnte Ludwig Beck als neues Staatsoberhaupt vorgesehen war, die erneute Verhaftung.

Nachdem Malte Ludolph Franz Eugen zu Putbus zunächst in Gefängnissen der Geheimen Staatspolizei von Stralsund, Greifswald und Stettin inhaftiert war, kam er schließlich in das KZ (Konzentrationslager ) Sachsenhausen. Hier soll er am 10. Februar 1945 verstorben sein, wobei die Todesumstände unklar blieben. Unklarheiten bestehen jedoch auch bezüglich des Familienbesitzes, denn: Es kann nicht mehr nachvollzogen werden, ab wann die Familie zu Putbus nicht mehr darüber verfügen konnte. Doch gerade diese Frage stand im Mittelpunkt des juristischen Tauziehens, welches 1990 mit den gestellten Ansprüchen auf Rückübertragung des ehemaligen Besitzes an die Familie durch Franz zu Putbus, den Sohn von Malte Ludolph, in Gang gesetzt wurde.


Beantworten mussten sie jedoch nicht Historiker sondern Juristen; Das Schlüsseldatum des 8. Mai 1945 sollte dabei darüber entscheiden, ob nun ein Anspruch auf Rückübertragung bestand oder nicht. Hintergrund: Eine Enteignung des Besitzes davor hätte zur Entschädigung führen müssen, eine Enteignung danach nicht. Der Umfang des Besitzes, um den es ging, soll zudem der größte Rückgabeanspruch in den neuen Bundesländern und damit auf dem Gebiet der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (DDR) gewesen sein. Nach der Ablehnung des Anspruches durch das Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen (1994) und zweier gefällter Urteile des Verwaltungsgerichtes Greifswald, ließ das Berliner Bundesverwaltungsgericht deren Revision nicht zu (1998).


Doch zurück zu Krimvitz: Das Gutshaus steht damit zum Haus Putbus und zur jüngeren Geschichte der Insel Rügen in einer besonderen historischen Beziehung. Aber: Auch heute geht das Haus eine besondere Verbindung mit seinen Gästen ein. 


Als Ferienunterkunft und Haus, in dem sich ein Bund für das Leben schließen lässt und wo man Hochzeiten feiern kann, bietet es weit mehr, als man vielleicht erwartet hätte. Zu wünschen bliebe dem Ort, dass die Zuwegung sich schon bald verbessert.



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